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Schneeräumen: Wer räumt wann und wie?

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Schneeräumen: Wer räumt wann und wie?

Schneeräumen: Wer muss wann und wie räumen? Ein praktischer Leitfaden

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer für das Schneeräumen verantwortlich
  • Räumzeiten und -pflicht regelt die kommunale Satzung (meist werktags 7–20 Uhr)
  • Gehwege, Treppen und Zufahrten müssen geräumt werden – Streumittel oft reglementiert
  • Bei Verletzungen durch Schnee und Eis droht Haftung

Es lohnt sich, einmal genau hinzuschauen: Wer im Süden Deutschlands lebt, kennt das – es schneit, die Straße wird weiß und es stellt sich die Frage: Wer räumt das eigentlich weg? Die Antwort ist oft weniger klar als gedacht. Dieser Ratgeber zeigt, welche Verantwortung auf Eigentümern und Mietern lastet und wie Sie Konflikte vermeiden.

Wer ist verantwortlich: Eigentümer und Mieter

In den meisten Fällen trifft die Schneeräumpflicht den Grundstückseigentümer. Bei vermieteten Objekten wird diese Verantwortung oft vertraglich auf den Mieter übertragen – das sollte im Mietvertrag geregelt sein. Mieterinnen und Mieter müssen daher aktiv werden, wenn die Klausel dies vorsieht. Wer unsicher ist, sollte den Mietvertrag prüfen oder Rücksprache mit dem Vermieter halten. Auch Hausmeister oder Schneeschaufel-Services können beauftragt werden. Letztlich bleibt aber der Eigentümer haftbar, falls die Pflicht nicht erfüllt wird.

Räumzeiten: Werktags 7–20 Uhr, sonntags flexibler

Die genauen Zeiten für das Schneeräumen regelt jede Gemeinde über ihre Straßenreinigungssatzung. Typischerweise müssen Wege und Zufahrten an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Räumpflicht oft später, etwa ab 9 oder 10 Uhr. Wichtig: Diese Fristen gelten ab dem Moment, in dem der Schnee fällt oder gefallen ist – bei durchgehendem Schneefall muss mehrfach am Tag geräumt werden. Prüfen Sie die Satzung Ihrer Stadt oder Gemeinde, um sicherzugehen.

Was muss geräumt werden

Die Räumpflicht bezieht sich auf alle öffentlich zugänglichen Bereiche Ihres Grundstücks: Gehwege, Treppen, Rampen und Zufahrten sind Pflicht. Auch Bushaltestellen in unmittelbarer Nähe gehören dazu. Die Fahrbahn selbst ist Sache der Gemeinde. Der Schnee muss nicht vollständig entfernt werden – es reicht oft, ihn so zu räumen, dass eine sichere Nutzung möglich ist. Eine dünne Schneedecke ist häufig akzeptabel, rutschiges Eis dagegen nicht.

Streumittel: Salz oft verboten, Sand und Splitt besser

Das bloße Räumen mit Schaufel reicht manchmal nicht aus. Zur Vermeidung von Rutschgefahr darf gestreut werden. Hier gilt aber Vorsicht: Viele Gemeinden verbieten Streusalz wegen Umwelt- und Materialschäden. Erlaubt sind hingegen Sand, Splitt oder spezielle Streugranulate. Informieren Sie sich in Ihrer Gemeinde, welche Streumittel zulässig sind. Umweltfreundliche Alternativen sind ohnehin die bessere Wahl.

Haftung: Strafen und finanzielle Risiken

Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, riskiert Verwarnungsgelder und Bußgelder. Schlimmer noch: Wenn eine Person durch Schnee oder Eis auf Ihrer Fläche zu Schaden kommt, können Schadensersatzforderungen anfallen. Die Haftpflichtversicherung deckt das oft nicht ab, wenn die Räumpflicht fahrlässig vernachlässigt wurde. Eine regelmäßige Kontrolle und konsequentes Räumen schützen Sie vor Ärger und Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich nachts räumen?
Nein, die Räumpflicht gilt nur während der Geschäftszeiten Ihrer Gemeinde (meist ab 7 Uhr). Schneefall in der Nacht muss erst morgens geräumt werden.

Kann der Vermieter mich zur Kasse bitten, wenn ich nicht räume?
Ja, wenn die Räumpflicht vertraglich auf Sie übertragen wurde. Andernfalls trägt der Vermieter die Verantwortung und die Kosten.

Was ist bei Dauerverkehrssicherung sinnvoll?
Bei vielen Schneefällen lohnt sich ein Vertrag mit einem Schneeräum-Service. Das spart Zeit und garantiert Zuverlässigkeit.

Schneepflicht ernst nehmen zahlt sich aus – für Ihre Sicherheit und Ihren Geldbeutel. Beauftragen Sie einen Service oder räumen Sie selbst regelmäßig. So vermeiden Sie Bußgelder und schützen andere vor Unfällen.

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